Skip to content
0821 / 401311 0821 / 4444946 pfarramt.stthomas.a@elkb.de Rockensteinstr. 21, 86156 Augsburg

Am 20.10.2024 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, so auch in unseren Kirchengemeinden der Friedenskirche und St.Thomas.

Was macht ein Kirchenvorstand?

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten – mit ihrer Persönlichkeit, ihrem Glauben und ihrem Sachverstand. Der Kirchenvorstand wird alle 6 Jahre von den Gemeindegliedern gewählt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie beraten und entscheiden mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer gemeinschaftlich. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde, um Gebäude und Finanzen, um Gottesdienste und Angebote der Gemeinde, um Personal, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin und die geistliche Gesamtverantwortung.

Warum lohnt es sich zu kandidieren?

Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft der Kirchenvorstand die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben. Als Leitungsgremium trifft er sich regelmäßig (ca. monatlich) zu einer gemeinsamen Sitzung. Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt.
Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte: Projekte mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, Musik und Kultur, Gottesdienst, Finanzen, diakonische Aufgaben, Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.
Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, kann man im Chor, in der Kinder- und Jugendarbeit, beim Besuchsdienst, in der Umwelt-Arbeit oder am “Großen Ganzen” der Kirchengemeinde mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinschaft Verantwortung übernehmen.

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?

Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht abhängig von der Zahl der Gemeindeglieder aus Kirchenvorständen, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

Wer darf den Kirchenvorstand eigentlich wählen?

Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren bzw. ohne Konfirmation ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen.

Wer darf kandidieren?

Bis Mitte Mai 2024 werden Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen und vorgeschlagen. Voraussetzungen sind ein Alter von 18 Jahren zu Beginn der Amtsperiode (1.12.2024) und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Gemeinde im Gemeindebrief vor.

Wie wird gewählt?

Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten Mitte September 2024 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort am 20.10.2024 ihre Stimmen abgeben.

Sie haben Spaß daran, etwas zu bewegen und möchten sich für andere einsetzen?

Teamarbeit ist Ihnen wichtig und Sie übernehmen gerne Verantwortung?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Willkommen zur Mitarbeit im Kirchenvorstand!

Veränderungen auf allen Ebenen werden immer mehr Realität. Große Aufgaben kommen auf unsere Kirchengemeinden zu. Spannende und anspruchsvolle Jahre liegen vor uns. An vielen Stellen braucht es neue Wege und Kraft zu Veränderungen. Wir bewerben uns bei Ihnen um Ihre Zeit!

Lassen Sie uns gemeinsam Kirche verändern und mit Gottes Segen in die Zukunft gehen!

An den Anfang scrollen