Beschluss des KV zu den Schöpfungsleitlinien unserer Kirchengemeinde
Die Schöpfungsleitlinien beschreiben allgemein, wie die Kirchengemeinde ihre Schöpfungsverantwortung wahrnimmt und worin sie sich künftig kontinuierlich verbessern möchte. Die Schöpfungsleitlinien stellen gleichsam die „umweltbezogene Verfassung“ der Kirchengemeinde dar. Um einen breiten Konsens zu erreichen, sollten daher möglichst viele Gemeindeglieder/Mitarbeitende daran beteiligt sein, sie zu erarbeiten und auszuformulieren.
Auf jeden Fall enthalten sein müssen aber:
- Eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Staatlich sowie Kirchen-rechtlich)
- Eine Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen des Umweltmanagementsystems
- Eine Selbstverpflichtung einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität der ELBK bis 2035 zu leisten
- Das Bekenntnis die Selbstverpflichtungen einzuhalten
Der Kirchenvorstand hatte zur Ersteinführung des Grünen Gockels die Schöpfungsleitlinien 29.10.2014 beschlossen. Ein neuer Kirchenvorstand sollte die bisherigen Schöpfungsleitlinien bestätigen oder neu beraten.
Die Schöpfungsleitlinien hat der Umweltausschuss geringfügig überarbeitet und zu seiner 82. Sitzung am 28.07.2025 beschlossen.
Unsere Kirchengemeinde hat Gelegenheit, sich zu diesen Schöpfungsleitlinien zu äußern. Bitte melden Sie ich im Pfarrbüro oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Äußerung zu diesen Schöpfungsleitlinien haben.

